Hinweis zur Kostenübernahme und Abrechnung
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen ausschließlich ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen. Leider werden die Kosten für Sitzungen bei psychotherapeutischen Heilpraktikern nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. In solchen Fällen rechne ich meine Leistungen nach Zeitaufwand ab:
Das Honorar für meine erbrachten Leistungen ist direkt von Ihnen an mich zu entrichten.
Private Krankenversicherung und Erstattung
Falls Sie privat krankenversichert sind und Ihre Versicherung Leistungen eines Heilpraktikers einschließt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine teilweise Kostenerstattung. Bitte klären Sie
vor Beginn der Therapie mit Ihrer Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist.
Kostenfreies Erstgespräch
Ich lade Sie zu einem ersten, kostenfreien Vorgespräch ein (ca. 20 Minuten). Dieses Gespräch bietet die Gelegenheit, mich und meine Therapieansätze kennenzulernen und zu prüfen, ob ich die
richtige Therapeutin für Sie bin. Das Vorgespräch dient ausschließlich dem Kennenlernen und ist nicht für eine Diagnose oder Therapie vorgesehen. Es ist rein informeller Natur.